Beitragsordnung des Heimatvereins Lebus e.V.
Anlage zur Satzung
Gemäß §§ 11 der Satzung vom 30.08.1991 wird folgende Beitragsordnung beschlossen:
1. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder 25,00 DM
und ab dem 01.01.2002:
13,00 EURO
Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
2. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. März eines jeden Jahres im Voraus fällig.
3. Bei Eintritt in den Heimatverein Lebus e.V. im Laufe eines Kalenderjahres
wird der Beitrag quartalsmäßig gezahlt:
| I. Quartal | 13,00 EURO |
| II. Quartal | 9,75 EURO |
| III. Quartal | 6,50 EURO |
| IV. Quartal | 3,25 EURO |
Der Beitrag kann:
| 1. per Einzugsverfahren von Ihrem Konto |
| 2. mit Überweisung auf das Konto des Heimatvereins Lebus e.V. |
| KtoNr: 3200512929 BLZ 17054040 Sparkasse MOL Lebus |
| 3. per Bareinzahlung |
4. Mitglieder, die mit 2 Jahresbeiträgen im Rückstand sind, werden gemäß § 4 der Satzung von der Mitgliedschaft ausgeschlossen
5. Mitgliedsbeiträge verjähren in 4 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem sie fällig wurden (§§ 197,201 BGB)
Hier können Sie sich die Beitragsordnung herunterladen als Word-Dateioder als pdf-Dateisowie eine Einzugsermächtigungals pdf-Datei
