Satzung Heimatverein Lebus e.V. (Teil2)

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. der Beirat

§ 6 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden jährlich mindestens einmal unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat stattzufinden, wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe der Verhandlungsgegenstände beantragt.
3. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist o h n e Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
4. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen.
5. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Genehmigung des Haushaltsplanes,
b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
c) Wahl des Vorstandes,
d) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeitrags,
e) Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung,
f) Beschlüsse über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluß
6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen,das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist

§ 7 Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird im Rechtsverkehr durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorsitzende leitet alle Verhandlungen und Vereinsgeschäfte im Rahmen dieser Satzung.
2. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf zwei Jahre.
Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

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